Finanzierung, Wettbewerbe & Ausbildung

Förderprogramm: Sportlich, gesund und kontaktlos im Freien

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt der LSB Sportvereine, die integrative Sportangebote sowie Angebote zur Gesundheits- und Bewegungsförderung während der Corona Pandemie im Freien anbieten wollen. Außerdem wird die Anschaffung von Materialien zur Einhaltung der Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen gefördert.

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LSB fördert Online-Sportangebote der Sportvereine

Der LandesSportBund Niedersachsen fördert über die Richtlinie „Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung“ Vereine, die ein Online-Live-Sportangebot oder Online-Videos zur Anleitung von Bewegung und Sport anbieten. Gefördert werden Live-Videos sowie die Erstellung von Videos für Youtube, etc. Die maximale Förderung pro Verein ist auf 500 Euro pro Antrag begrenzt. Pro Verein können max. 5 Anträge gestellt werden.

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COVID-19 – Der LandesSportBund Niedersachsen informiert

Die derzeitige Situation ist für viele besonders kleine und mittelständische Unternehmen nicht einfach und nagt an ihrer Existenz. So auch an der vieler Sportvereine in Niedersachsen.
Der LandesSportBund Niedersachsen hat hierzu nützliche Tipps auf ihrer Internetseite verfasst:

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Unter anderem weist sie auf das Bundesförderprogramm „Soforthilfen für kleine Unternehmen“ hin und rät Vereinen, die mit ihrer Existenz zu kämpfen haben und starke Einbußen durch die Corona Pandemie verzeichnen, Anträge bei der NBank zu stellen:

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Notfallfonds „HILFE COVID-19“

Mit dem Notfallfonds soll Vereinen und Organisationen aus den Bereichen Sport und Integrationsarbeit geholfen werden, denen durch die COVID-19-Pandemie Kosten entstanden sind. Beispiele wären:

  • Absagen von eigenen Veranstaltungen und Projekten
  • Nicht gedeckte Vorbereitungskosten mangels Zuschauereinnahmen
  • Ausfallhonorare, Druckkosten, Materialien
  • Zusätzlich angefallene und unvorhergesehene Kosten von abgesagten Veranstaltungen Dritter; z.B. Rückreisekosten, erhöhte Meldegebühren

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Landessportbund Niedersachsen

InterAktionSport

InterAktionSport_LogoDurch die „LSB-Richtlinie zur Förderung der Integration im und durch Sport“ können Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, Landesfachverbände, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind Finanzierungshilfen beantragen. Aber auch Partner des Sports können in Kooperationen indirekt von den Möglichkeiten profitieren!

Kontakt: Roy Gündel | Teamleitung „Integration, Sport und Soziale Arbeit, Soziales“ | Tel.: 0511/1268-187 | E-Mail: rguendel@lsb-niedersachsen.de

1. Zielgruppenspezifische Sportangebote

Neue niederschwellige Sportangebote, die sich an den speziellen Bedürfnissen und Voraussetzungen der jeweiligen Zielgruppe vor Ort ausrichten, können  pauschal mit bis zu 1.000,- € für die ersten 12 Monate und bei erneuter Antragsstellung mit 600,- € für die zweiten 12 Monate bezuschusst werden. Sie sollten anschließend als reguläres Vereinsangebot weitergeführt werden.

Eine spezielle Form von Sportangeboten stellen zielgruppenspezifische Schwimmkurse dar, die jeweils zeitlich begrenzt sind. Sie können pauschal mit 400,- € bzw. 600,- € unterstützt werden.

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2. Zielgruppenspezifische Schwimmkurse

Eine spezielle Form von Sportangeboten stellen zielgruppenspezifische Schwimmkurse für Menschen mit Migrationshintergrund oder aus sozial benachteiligten Verhältnissen dar, die jeweils zeitlich begrenzt sind. Untersuchungen bestätigen immer wieder, dass in den genannten Zielgruppen die Schwimmfähigkeit alarmierend gering ausgeprägt ist. Dem ist nicht nur aus Gründen der Sicherheit entgegenzuwirken, sondern auch um entsprechende Teilnahme- und Teilhabechancen zu gewährleisten. Zielgruppenspezifische Schwimmkurse können pauschal mit 400,– € bzw. 600,- € unterstützt werden.
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3. Besondere Veranstaltungen

Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür oder Strategieworkshops, in deren Mittelpunkt das Themenfeld „Integration, Sport und Soziale Arbeit, Soziales“ steht, können mit bis zu 1.000,- € bezuschusst werden.
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4. Kompetenzförderung und Qualifizierung

Bildungsangebote zur Förderung der interkulturellen und sozialen Kompetenz werden ebenso bezuschusst wie die Teilnahme von Einzelpersonen aus den Zielgruppen an Bildungsangeboten und Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000,- €.
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5. Aus-, Fort- und Weiterbildungen

Die Ausrichtung von Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung (z.B. ÜL-C-Ausbildungen) kann mit bis zu 10.000,- € bezuschusst werden, wenn sie speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppen ausgerichtet ist. Teilnahmebeiträge dürfen dann nicht erhoben werden.
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6. Sonstige Einzelmaßnahmen

Vielfältige weitere Initiativen, die sich an den Zielen der Richtlinie ausrichten, sich aber nicht den anderen Kategorien zuordnen lassen, können als sonstige Einzelmaßnahmen unterstützt werden. Die Fördersumme kann bei einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren bis zu 3.000,- € betragen.
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7. Landesweites Projekt „Radfahren vereint“

Radfahren zu können und Kenntnisse über die Verkehrsregeln zu haben ist in Deutschland (aufgrund kultureller oder sozialer Herkunft) nicht für jede Person selbstverständlich. Genau hier setzt das Projekt „Radfahren vereint“ an.

Integrative Fahrradkurse: ermöglichen zugewanderten Menschen (Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund) sowie sozial Benachteiligten mobiler und selbstständiger im Alltag zu werden. Der antragsstellende Sportverein/Sportbund erhält pro Kurs eine Pauschale i.H.v. bis zu 1200,- €.

Integrative Radtouren: dienen der Erkundung der jeweiligen Region und der Begegnung untereinander sowie der Stärkung des WIR-Gefühls. Die Radtouren mit zugewanderten und/oder sozial benachteiligten Menschen können pauschal mit 500,- € unterstützt werden.

Trainer-Schulungen: Übungsleitende haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer eintägigen kostenlosen Trainer-Schulung zur Leitung integrativer Fahrradkurse qualifizieren zu lassen. Diese Schulung wird in Kooperation mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) durchgeführt und findet zweimal im Jahr statt.

Großveranstaltungen: Der LSB Niedersachsen organisiert und unterstützt Großveranstaltungen, die den Projektzielen folgen. Hierzu gehören beispielsweise interkulturelle Feste, Sternfahrten oder Fachforen

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8.Soccer Refugee Coach   

„Soccer Refugee Coach“ ist eine Kooperation des LSB mit dem  Niedersächsischen Fußballverband. Ziel ist die Qualifizierung von interessierten Flüchtlingen zu Inhalten des Fußballtrainings im Rahmen eines viertägigen, zertifizierten Lehrgangs. Die Teilnahme ist kostenfrei.

9. (Groß)projekte

Komplexe, umfangreiche Vorhaben können als Projekte finanziell gefördert werden, wenn sie unter anderem vernetzt und nachhaltig angelegt sind. Die maximale Laufzeit beträgt 3 Jahre. Die Fördersumme darf 80% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.

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Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung fördert laut ihren Satzungszwecken Sport und Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Neben der allgemeinen Projektförderung gibt es auch unterschiedliche Förderprogramme.

  • „Sport vor Ort“ – Kleine Projekte mit Großer Wirkung – Förderung bis zu 3.000 Euro für Sportvereine
  • Meisterschaften und Wettbewerbe – Förderung der Ausrichtung oder der Teilnahme an Meisterschaften und Wettbewerben mit überregionaler Bedeutung
  • Freiwillige vor! – Engagement im Sportverein – Förderung bis zu 5.000 Euro für die Professionalisierung der Ehrenamtskultur in Sportvereinen
  • Integration vor Ort – Förderung kleiner Projekte im Satzungsbereich Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit bis zu 3.000 Euro
  • Mobilität in den Regionen – Stiftung bringt Vereine in Fahrt. – Zuschüsse zu Mannschaftsbussen für Sportvereine
  • Neue-Presse-Sportstiftung – Förderung des Breiten-, Leistungs- und Nachwuchssports im Verteilungsgebiet der Neuen Presse (Hannover)

„Miteinander – gemeinsam für Integration“

ist der Titel des Fonds der Region Hannover, aus dem alle Aktiven jährlich mit bis zu 150.000€ insgesamt und pro Projekt mit bis zu 30.000€ unterstützt werden können. Seit 2009 ist das Ziel dieses Fonds diejenigen zu unterstützen, die sich in der Region für ein besseres Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund engagieren. Dabei bietet der Fonds durch finanzielle Unterstützung die Möglichkeit, gute Ideen und Vorhaben zu realisieren. Integrationsideen aus dem Sport sind dabei eine Möglichkeit unter vielen.

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Fachbereich Sport und Bäder

Um die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Sport zu ermöglichen, vergibt die Landeshauptstadt Fördermittel zur Integration und Inklusion im und durch Sport.

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Kontakt Servicestelle: 0511-16836297, sportfoerderung@hannover-stadt.de

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Die STIFTUNG Sparda-Bank Hannover fördert soziale Maßnahmen und Einrichtungen (Mildtätigkeit), Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Umweltschutz sowie Sport. Sie ist in Teilen von Niedersachsen, in Bremen und Ostwestfalen-Lippe tätig. Sie unterstützt ausschließlich gemeinnützige Institutionen und Vereine, die hilfsbedürftigen Menschen helfen oder dem Gemeinwohl dienen.

Im Bereich SPORT unterstützt die STIFTUNG Sparda-Bank Hannover die Freude an Spiel und Sport, den Mut zum Wettkampf sowie die gesundheitsfördernde Bewegung. Die Stiftung fördert den Amateursport in fast allen Bereichen, hat dabei vor allem kleine, regionale Vereine mit geringen finanziellen Mitteln im Blick.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stiftung Sparda Bank: HIER

„Sport vor Ort“

Das Sportförderprogramm „Sport vor Ort“ unterstützt die STIFTUNG Sparda-Bank Hannover gemeinsam mit der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung in Hannover. Der Stellenwert von Sportvereinen wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Wichtige Aufgaben sind aktuell die Flüchtlingsintegration und die Bewältigung des demografischen Wandels. Aber leider sind heute nicht mehr alle Sportvereine finanziell gut ausgestattet.

Ziel ist es daher, kleinere Projekte in kleinen und mittelgroßen Sportvereinen in Niedersachsen, Bremen und Ostwestfalen-Lippe (NRW) mit einem Betrag von bis zu 2000 Euro zu fördern, bevorzugt in ländlichen Regionen. Dort hat die Vereinsarbeit eine besonders große Bedeutung.

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Initiative des Kinderschutzbundes Niedersachsen und des Niedersächsischen Sozialministeriums

Wir wollen Chancen für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen verbessern:

  • für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Angebote für positive Stärkung eigener Kräfte, Kompetenzen und Fähigkeite

Denn Kompetenzlücken, die entstehen, weil Kindern schon früh Förderung und Bildung fehlen, verstärken sich im Lebenslauf und sind später nur mit größerem Mitteleinsatz zu schließen.

Was wird gefördert?

Ziel des landesweiten Programms ist es, Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenssituationen in die Lage zu versetzen, besser am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Angebote sollen sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren richten die

  • aus prekären Familienverhältnissen
  • aus Ein-Eltern-Familien / mit allein erziehenden Müttern und Vätern
  • mit Gewalterfahrungen innerhalb der Familie
  • im Lebensumfeld ohne festen Wohnsitz

die sich beschäftigen mit

  • Förderung zur Stärkung von Resilienz und Selbstwirksamkeit – der Erfahrung, dass das eigene Handeln auch etwas bewirkt
  • Förderung von Mobilität, Begegnungen und Vernetzung
  • Förderung von Sprachkompetenz, emotionaler und sozialer Kompetenz

Beispiele?

  • Ferien- und Freizeitangebote
  • Lernbetreuung und Hausaufgabenhilfe
  • Ernährung und Versorgung: Mittagstische, gesundes Kochen, selbst initiierte Cafeteria
  • Psychomotorik und Selbstwert: Sport, Klettern, Bewegung…
  • Kulturelle Entwicklung und Stolz auf Selbstgeschaffenes: aktiv in Musik, Film, Kunst…
  • Sprach- und Lesekompetenzen: Paten- und Mentoren-Modelle, Gruppenangebote in problematischen Gemeinwesen…
  • Projekte von Gleichaltrigen (peers): multikulturelle Gruppen, Angebote, die das Zusammenleben im Gemeinwesen verbessern, thematische Gruppenangebote …

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UNTERSTÜTZUNG & AUSBILDUNG

BFD Welcome

Ende September 2015 erklärte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), dass es im Bundesfreiwilligendienst ein Sonderprogramm für Tätigkeiten mit Flüchtlingsbezug geben werde. Inzwischen ist von der Bundesregierung beschlossen worden, dass insgesamt 10.000 Plätze finanziert werden.

Ab 1. Dezember 2015 starten wir mit dem Sonderprogramm mit 50 Plätzen im Bereich Sport für Niedersachsen.

Wer darf einen BFD Welcome machen?
Ein Einsatz ist möglich von mindestens 18-jährigen

  • Personen aus Deutschland, die mit direktem Flüchtlingsbezug eingesetzt werden
  • Personen, die sich um die Organisation von Helfern kümmern (z.B. Freiwillige in Freiwilligenagenturen)
  • Flüchtlingen, die aus unsicheren Herkunftsländern eingereist sind, Asyl beantragt haben (vgl. Punkt Abschluss einer Vereinbarung) und sich seit drei Monaten in Deutschland befinden.

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2:0 FÜR EIN WILLKOMMEN – DFB-Stiftung Egidius Braun

Gemeinsam mit der Beauftragen der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration werden wir in 2020 und 2021 Maßnahmen fördern, deren Ziel es ist, Flüchtlinge gezielt für ein ehrenamtliches Engagement in den Fußballorganisationen (primär in den Fußballvereinen, aber auch in den DFB-Landesverbänden und deren Untergliederungen) zu begeistern und zu befähigen, so dass möglichst viele Menschen mit Fluchterfahrung mittelfristig eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Fußballorganisation wahrnehmen können.

Hierbei werden mehrtägige Veranstaltungen in ausgewählten Sportschulen der DFB-Landesverbände durchgeführt, um den Flüchtlingen einerseits zu vermitteln, was ein (Fußball-)Verein ist, wie er funktioniert und warum es wichtig ist, sich ehrenamtlich für die Gesellschaft zu engagieren. Darüber hinaus wird im Rahmen der Veranstaltung eine erste, niederschwellige Qualifizierung zu Trainern, Schiedsrichtern etc. erfolgen, die dann vertieft in einem Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot des DFB und seiner Landesverbände fortgesetzt werden kann.

Geplant ist, pro Jahr insgesamt fünf Veranstaltungen durchzuführen und im Anschluss möglichst viele Teilnehmende in eine weitergehende Qualifizierungsmaßnahme zu überführen. Die jeweils angebotenen Maßnahmen sind gleichermaßen an Frauen und Männer zwischen 14 und 27 Jahren gerichtet.

Zudem soll ein Leadership-Programm für Menschen mit Fluchterfahrung realisiert werden, mit dem Ziel, Geflüchtete für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten/Funktionen in den Fußballverbänden und -vereinen (weiter) zu stärken.

Die Antragstellung und Koordination obliegt den DFB-Regionalverbänden.

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Soccer Refugee Coach

Der Niedersächsische Fußballverband (NFV) und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen haben im März 2016 das gemeinsame Projekt „NFV socceR(EFUGEE)coach“ gestartet. Fußballbegeistere Geflüchtete, die diese 4tägige Zertifikatsschulung absolvieren, können Trainer- und Betreuertätigkeiten in Sportvereinen übernehmen und damit die Integrationsarbeit des organisierten Sports in Niedersachsen unterstützen.

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