Versicherung

 

1. Nichtmitgliederversicherung

Durch die Nichtmitgliederversicherung des LandesSportBundes und der ARAG-Sportversicherung ist der Versicherungsschutz auch für Geflüchtete, die keine Mitglieder im Verein sind, gesichert. Dies gilt für Geflüchtete, sie sich in einem Sportverein sportlich betätigen, die Mitglied beim LSB sind.

  • Haftpflicht        
  • Unfallschutz    
  • Rechtsschutz  

»Nichtmitgliederversicherung

2. Schadenausgleich bei Sportunfall

Die Sporthilfe Niedersachsen kann Verletzten, die durch einen Sportunfall, in einer Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit oder durch einen Unglücksfall innerhalb einer Vereins- oder Verbandstätigkeit in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, Beihilfe gewähren. Diese kann besonders bei Behandlungskosten, Fahrtkosten, Prothesen und in besonderen Härtefällen auch bei Verdienstausfall beantragt werden.

Ihre konkreten Fragen richten Sie gerne an Sabine Tönnies vom LandesSportBund Niedersachsen e.V.:

Sabine Tönnies
Sachbearbeitung Justitiariat und Sporthilfe
Tel.: 0511/1268-140

3. Reiseversicherung

Ob eine Reise zum Wettkampf oder die gesellige Jahresabschlussfahrt, bei der ARAG können Sie für 61 Cent je TeilnehmerIn eine Kautions- und Veranstalterhaftpflicht abschließen. Dies gilt für Reisen zu Lande, zu Wasser und für Flugreisen. Zusätzlich bietet die ARAG auch eine Unfall- und Krankenversicherung.

Ihre konkreten Fragen richten Sie gerne an Yvonne Kunz von der ARAG Versicherung:

Yvonne Kunz
Tel. 0511 – 12685200
Email: vsbhannover@arag-sport.de

»Weitere Informationen HIER


Förderungen von Mitgliedsbeiträgen

1. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr

Eine Bescheinigung der Region Hannover, die verschiedene Unternehmungen und Freizeitgestaltungen von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr bezuschusst.

Mit dem HAP-Pass können für die Mitgliedschaft in einem Sportverein 10€ monatlich von der Landeshauptstadt Hannover übernommen werden.

 

2. Förderungen von Mitgliedsbeiträgen für Erwachsene

Fördermittel
Für einen zielgruppenspezifischen Sportkurs/ein Sportprojekt werden Fördermittel akquiriert die die Hallenmiete sowie Übungsleiterkosten decken und somit eine kostenlose Teilnahme der Zielgruppe ermöglichen.

Patenschaften
Ein Vereinsmitglied übernimmt eine Patenschaft und zahlt zusätzlich zum eigenen Beitrag den Vereinsbeitrag für eine andere (bedürftige) Person.

Förderfond
Der Verein richtet einen Förderfond ein, aus dessen Mittel Mitgliedsbeiträge für Menschen mit geringem Einkommen auf Antrag übernommen werden können.

Sonderfall

Beitragsfreie Mitgliedschaft
Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen (um Teilhabe zu ermöglichen/für einen begrenzten Zeitraum) haben Vereine die Möglichkeit, Personen (z.B. Geflüchtete) ohne Mitgliedsbeitrag als beitragsfreie Mitglieder im Verein aufzunehmen. Dies ist den Sportvereinen selbst überlassen und hängt von der Satzung des Vereins ab. Die Entscheidung dafür muss gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gerechtfertigt werden, damit kein Gefühl der sozialen Ungerechtigkeit entsteht.